Verwaltung

Wir möchten den Friedhofsträgern auch im laufenden Betrieb zur Seite stehen. Das Konzept unserer Anlagen soll sich stetig weiterentwickeln und sich auch künftig den Bedürfnissen von trauernden Angehörigen anpassen können.

Aus unserer Erfahrung wissen wir, wie wichtig ein zentraler Ansprechpartner ist, der für die Anlage zuständig ist und sich um alle Belange des Friedhofs kümmert. Somit ist auch sichergestellt, dass Probleme, Wünsche oder sonstige Anliegen schnellstmöglich aufgenommen und behoben werden. Mit diesem Handeln geht selbstverständlich auch der persönliche Bezug der Mitarbeiter zum Projekt einher. Die zuständigen Mitarbeiter lernen die Angehörigen persönlich kennen und können somit ein gutes Verhältnis zueinander aufbauen.

Zum Erhalt des Erscheinungsbildes ist es notwendig, dass die Pflegemaßnahmen termingerecht, ordentlich und konzeptionell vonstatten gehen.

Individuelle Anfrage

Ausschreibung

Auf Wunsch können alle anfallenden Tätigkeiten im Namen der Kommune übernommen und abgewickelt werden. Ausnahmen sind die Ausstellung von amtlichen Urkunden wie z.B. Graburkunden, Grabplatzbescheinigung sowie die Erstellung eines Gebührenbescheids an den Nutzungsberechtigten.

Friedhofssatzung

Gerne erstellen wir Ihnen durch unsere Fachanwältin rechtssichere Friedhofssatzungen. Diese sollten von Zeit zu Zeit auf Inhalt und Umfang kontrolliert werden und gegebenenfalls neu beschlossen werden.

Gebührenkalkulation

Die Kalkulation der Friedhofsgebühren gehört zu den jährlichen Pflichtaufgaben eines Friedhofsträgers. Gerne erstellen wir Ihnen ein Kalkulationsschema und nehmen den jährlichen Abgleich vor.

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